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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines Die nachfolgenden Auftrags-,
Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für
alle Lieferungen und Leistungen der Firma Wurstmetalltechnik. Abweichende
oder entgegenstehende Bedingungen des Bestellers sind für uns nur
verbindlich, wenn 2. Angebote und Vertragsabschluß Preislisten, Kostenvoranschläge, Angebote, Frachtangaben usw. sind freibleibend. Verbindliche Angebote verfallen nach Widerruf, spätestens jedoch nach 12 Wochen nach Ausstellung. Muster, Maße und sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Ware sind bis zur Auftragsbestätigung unverbindliche Rahmenangaben. Mündliche oder schriftliche Aufträge werden erst durch schriftliche Bestätigung durch uns wirksam. Kalkulationsirrtümer und EDV-Fehler berechtigen uns, die Preisvereinbarungen zu kündigen. In einem solchen Fall gilt der Listenpreis der aktuellen Preisliste abzüglich eventuell vereinbarter Rabatte. 3. Preise Unsere Preise werden, soweit
keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, in Euro zuzüglich der jeweils gültigen
gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Sie verstehen sich ab Werk. Die
Preise beruhen auf den Gestehungskosten
zum 4. Zahlungsbedingungen Unsere Rechnungen sind grundsätzlich, sofern nicht anders vereinbart, 30 Tage nach Rechnungsdatum netto zahlbar oder innerhalb von 14 Tagen abzüglich 3% Skonto. Für den Zeitpunkt des Zahlungseinganges ist die Wertstellung auf unserem Konto maßgeblich. Unberechtigte Skontoabzüge werden in jedem Fall unter Berechnung der anfallenden Bearbeitungskosten nachgefordert. Wechsel als Zahlungsmittel werden nicht anerkannt. 5. Toleranzen und Oberflächen Geringfügige durch die Herstellung bedingte Abweichungen in Farbe, Form, Maß und Ausführung gelten nicht als Mängel. Muster, Prospekte und andere Werbeunterlagen dienen nur der ungefähren Produktbeschreibung. Die Farben der Pulvereinbrenn-beschichtungen entsprechen der RAL Farbtonkarte. Bei Außenbauteilen hat die Kontrolle der Oberfläche in einem Abstand von 10 Metern ohne Hilfsmittel zu erfolgen. Kleine Kratzer, Pickel, Schleifspuren sowie Schweißnähte, die aus den o. g. Entfernungen nicht deutlich sichtbar sind, stellen keinerlei Mängel dar und sind kein Reklamationsgrund. 6. Muster 7. Technische Ausführung 8. Werkzeuge 9. Schutzrechte 10. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt
bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
und aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, gleich
welcher Art, unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt hat auch dann Gültigkeit,
wenn nach erfolgtem Kontoabschluss eine Saldenanerkennung stattgefunden
hat. Das Eigentum geht erst über, wenn alle in Zahlung gegebenen
Schecks und Wechsel eingelöst und alle Nebenforderungen beglichen
sind. Falls der Besteller die Ware auf Kredit weiterliefert, ist er verpflichtet,
sich ebenfalls das Eigentum vorzubehalten. Unser vorbehaltenes Eigentum
an Waren erlischt nicht durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung,
vielmehr sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass wir hinsichtlich
der durch Umbildung geschaffenen neuen Sachen Eigentümer bzw. Miteigentümer
im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zur neuen einheitlichen
Sache werden und dass der Abnehmer die neue einheitliche Sache hinsichtlich
unseres Miteigentumsanteils für uns unentgeltlich verwahrt. 11. Zahlungsunfähigkeit 12. Liefertermine und Lieferfristen Von uns genannte Liefertermine gelten immer als annähernd. Sie gelten keinesfalls als Fixtermine. Wir sind bemüht die genannten Liefertermine einzuhalten. Bei eventuellen Verzögerungen sind wir nicht verpflichtet, den Käufer zu informieren. Technische Klarheit des Auftrages ist Voraussetzung für den Beginn der Lieferfrist. Nach Ablauf der angegebenen Lieferfrist hat der Käufer dem Verkäufer eine Mindestnachfrist von 3 Wochen schriftlich zu stellen. Wird die Nachfrist nicht eingehalten so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Unvorhergesehene Ereignisse, wie Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen, Änderungen der Währungsverhältnisse, Krieg, Arbeitskämpfe und sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkung von unserer Lieferverpflichtung. Ereignisse dieser Art bewirken eine Verlängerung der Lieferfrist. 13. Versand und Gefahrenübergang Der Versand der Waren erfolgt mittels Werksfahrzeugen oder Spedition bzw. Paketdienst unserer Wahl unfrei ab Werk. Mit Übergabe der Ware geht die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung auf den Kunden über. 14. Abnahme und Prüfung der Ware Der Kunde ist verpflichtet,
jede einzelne Sendung sofort bei Anlieferung und in jeder Hinsicht auf
erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferung
zu untersuchen. Bei Transport der Waren durch Dritte (Spedition, Paketdienste
etc.) hat die Überprüfung sofort bei Anlieferung zu erfolgen.
Versäumt es der Besteller, Rückgriffsrechte gegen Dritte zu
wahren, entfallen uns gegenüber entsprechende Gewährleistungsansprüche.
Ansonsten sind Beanstandungen unverzüglich, 15. Rücksendungen Rücksendungen müssen telefonisch mit uns abgesprochen werden.
Der Käufer ist des Weiteren verpflichtet, die Ware in einwandfreiem
Zustand sowie mit der Originalrechnung an dem Verkäufer zurückzusenden.
16. Schlussbestimmungen Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist St. Blasien. Für die vertraglichen und außervertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen diese Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen davon unberührt. Personenbezogene Daten des Bestellers dürfen, soweit dies für die Auftragsabwicklung nötig ist, nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert werden. 17. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Stand April 2012 |
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